Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Adrian Winter – BFH vom 5.6.1978 – Az. F 698 mk 5888/12
Der Gesellschafter Albrecht Hager einer erst noch zu gründenden GmbH (Adrian Winter Trockenbau Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Albrecht Hager kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Adrian Winter Trockenbau Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Albrecht Hager im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 11.10.1942
Aktenzeichen: Z 517 3U 9778/17
GmbHR 1992, 8504