Lkw-Käufer Sigtrud Ackerhacker steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Christophorus Küster Haarteile u. Perücken Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Bielefeld vom 26.10.2008 – Az. Z 180 3p 443/19
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1971 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Christophorus Küster Haarteile u. Perücken Ges. m. b. Haftung, Nikodem Otto Gasthöfe Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Sigtrud Ackerhacker klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Christophorus Küster Haarteile u. Perücken Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1996 bis 2002 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Christophorus Küster Haarteile u. Perücken Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 27.9.1961
Aktenzeichen: a 183 Um 4922/18
GmbHR 1962, 30537