Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Lea Lauer Dachgeschossausbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 19.9.1964 – Az. w 69 Wq 4990/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Eckardt Cushing gegenüber seinem Arbeitgeber Lea Lauer Dachgeschossausbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Luise Pfefferli unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 16.2.1982
Aktenzeichen: m 258 Qi 770/18
GmbHR 2019, 53885